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![]() Die Verfahrensweisen werden im Technischen Betriebshandbuch (TBH) geregelt. Die Genehmigung gilt für folgende Gerätearten und - muster: Flugzeuge bis 2000 kg ( Schleppmaschinen ) höchstzulässiger Startmasse, Motorsegler, Segelflugzeuge und Rettungsfallschirme. Einschränkungen Die Genehmigung gilt nur für Luftfahrtgerät, das in mittelbarer oder unmittelbarer Halterschaft des DAeC LVN steht. Die Genehmigung gilt für Flugzeuge, Motorsegler und Segelflugzeuge in Metallbauweise und für Rettungsfallschirme nur für die Nachprüfung der Wartung und die Jahresnachprüfung. Für die Arbeit in den Werkstätten der Vereine bildet der DAeC LVN auf seinen Technischen Lehrgängen das Technische Personal aus. Es sind dies Fallschirmwarte, Werkstattleiter, Motorsegler- und Flugzeugwarte. Die Ausbildung erfolgt nach den Ausbildungsrichtlinien des Deutschen Aero Club e.V. Alle Technischen Lehrgänge haben eine Anerkennung als Bildungsveranstaltung nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG). Die ausgebildeten Mitglieder erhalten einen Technischen Ausweis mit dem Eintrag der erworbenen Lizenz. Der Ausweis ist 4 Jahre gültig . Die Verlängerung erfolgt mit der Dokumentation der durchgeführten Arbeiten im Tätigkeitsnachweis. Mit Austritt aus dem DAeC LVN wird der Technische Ausweis ungültig. |
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