Grundlagen »»
Termine »»
CAMO »»

CAMO

Neues Instandhaltungsrecht in Europa

Der DAeC LV Niedersachsen hat im Januar 2007 bei der zuständigen Außenstelle Hamburg des LBA einen Antrag auf Genehmigung gestellt. Zusammen mit den norddeutschen Landesverbänden und der Außenstelle werden zur Zeit die notwendigen Handbücher erstellt. Das Ziel ist, die Abläufe so einfach wie möglich zu gestalten.

Die zur Zeit gültigen Regelungen entsprechen nicht den Anforderungen des Luftsports. Der Deutsche Aero Club bemüht sich gemeinsam mit Europe Air Sports seit 2003 darum, die Vorschriften besser an den Luftsport anzupassen. Die EASA hat verbesserte Entwürfe zur Veränderung des europäischen Instandhaltungsrechts veröffentlicht. Diese werden deutliche Erleichterungen zum bestehenden Recht bedeuten. Für einige Teile der Vorschriften ist zudem das Einführungsdatum offen. Diese Veränderungen haben auch den Fortgang der Erstellung der notwendigen Handbücher verzögert. Wir werden auf jeden Fall rechtzeitig alle notwendigen Genehmigungen erhalten und unsere Mitglieder über den Fortgang informieren.

Für unseren Verband wurde uns inzwischen eine Genehmigungsnummer zugewiesen.

Alle Flugzeuge, Motorsegler und Segelflugzeuge benötigen ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm. Auf der Internetseite:

www.daec.de; Technik; Instandhaltungsprogramm

sind die entsprechenden Vordrucke bereitgestellt. Sie sind auszufüllen und an das LBA zu senden. Wenn es umgehend gemacht wird, ist der Antrag kostenfrei. Nach Aufnahme in die LuftKostVerordnung wird eine Gebühr fällig werden.

Segelflug Segelflug
Motorflug Motorflug
Ultraleicht Modellflug
Modellflug Modellflug
Fallschirm Fallschirm
Ballonsport Ballonsport
Sportjugend Sportjugend

impressum »